Umsetzung der Europäischen Dienstleistungsrichtlinie
Die Federführung für die Umsetzung der Dienstleistungsrichtlinie in Deutschland liegt auf Bundesebene grundsätzlich beim Bundeswirtschaftsministerium. Aufgrund der föderalen Ordnung der Bundesrepublik kommt jedoch auch den Bundesländern in vielen Bereichen eine wichtige Rolle zu. Einige der vielen wichtigen Umsetzungsbereiche sind die Einführung des Systems "Einheitlicher Ansprechpartner", die Durchführung einer umfassenden Normenprüfung und ggf. Anpassung des dienstleistungsrelevanten Rechts, die Ermöglichung einer elektronischen Verfahrensabwicklung, die verstärkte europäische Verwaltungszusammenarbeit (insbesondere im Rahmen des Binnenmarktinformationssystems IMI) sowie Maßnahmen zur Qualitätssicherung und -transparenz im Dienstleistungssektor.
Einheitlicher Ansprechpartner
Ziel der Dienstleistungsrichtlinie ist es, die Aufnahme und Ausübung von Dienstleistungstätigkeiten deutlich zu erleichtern. Eine entscheidende Funktion übernehmen dabei die so genannten "Einheitlichen Ansprechpartner". Sie werden künftig in ganz Europa als zentrale Kontaktstellen für Dienstleistungsunternehmen zur Verfügung stehen und auf Wunsch alle einschlägigen Verfahren und Formalitäten aus einer Hand abwickeln. Auch für Informationsanliegen oder Fragen zum Stand des Verfahrens stehen die Einheitlichen Ansprechpartner bereit. Welche Bereiche die Einheitlichen Ansprechpartner abdecken und wo es darüber hinaus regionale Zusatzangebote gibt, erfahren Sie über die unten genannten Internetportale.
Anzahl und Ausgestaltung der Einheitlichen Ansprechpartner variieren von Mitgliedstaat zu Mitgliedstaat. Auch in Deutschland haben die für die Errichtung der Einheitlichen Ansprechpartner zuständigen Länder sich für unterschiedliche Modelle entschieden, die den jeweiligen regionalen Gegebenheiten und bestehenden Strukturen am ehesten entsprechen. Die Einheitlichen Ansprechpartner können nicht nur bei staatlichen Behörden, sondern auch bei Berufs-, Handels- oder Handwerkskammern, Standesorganisationen oder privaten Einrichtungen angesiedelt sein, denen die Mitgliedstaaten diese Aufgabe übertragen. Die Einheitlichen Ansprechpartner unterliegen in Deutschland staatlicher Aufsicht und Kontrolle.
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) hat in Zusammenarbeit mit den Ländern ein gemeinsames Logo für die Einheitlichen Ansprechpartner entwickelt, damit Dienstleistungserbringer leicht erkennen können, dass sie es mit einem "echten" Einheitlichen Ansprechpartner zu tun haben.
Die Einheitlichen Ansprechpartner sind unkompliziert für die Dienstleistungsanbieter da. In Deutschland auch mit persönlichen Mitarbeitern in vielen Regionen.
Als Dienstleistungsanbieter können Sie Ihren Einheitlichen Ansprechpartner in der Rubrik "Einheitlicher Ansprechpartner" oder über die englischsprachige Seite des von Germany Trade and Invest betriebenen "German Business Portal" (www.point-of-single-contact.de) finden. Die Einheitlichen Ansprechpartner in den anderen Mitgliedstaaten der EU sowie den EWR-Staaten erreichen Sie über die zentrale europäische Seite www.eu-go.eu.
