Umsetzung der Europäischen Dienstleistungsrichtlinie
Die Federführung für die Umsetzung der Dienstleistungsrichtlinie in Deutschland liegt auf Bundesebene grundsätzlich beim Bundeswirtschaftsministerium. Aufgrund der föderalen Ordnung der Bundesrepublik kommt jedoch auch den Bundesländern in vielen Bereichen eine wichtige Rolle zu. Einige der vielen wichtigen Umsetzungsbereiche sind die Einführung des Systems "Einheitlicher Ansprechpartner", die Durchführung einer umfassenden Normenprüfung und ggf. Anpassung des dienstleistungsrelevanten Rechts, die Ermöglichung einer elektronischen Verfahrensabwicklung, die verstärkte europäische Verwaltungszusammenarbeit (insbesondere im Rahmen des Binnenmarktinformationssystems IMI) sowie Maßnahmen zur Qualitätssicherung und -transparenz im Dienstleistungssektor.
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Einheitlicher Ansprechpartner
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Veranstaltung "Auf dem Weg zu den Einheitlichen Ansprechpartnern"
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Veranstaltung "Das erste Jahr der Einheitlichen Ansprechpartner - Ein Erfahrungsaustausch"
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Normenprüfung
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Rechtsanpassungen
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Elektronische Verfahrensabwicklung
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Qualitätssicherung im Dienstleistungsbereich
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Verstärkte europäische Verwaltungszusammenarbeit (IMI)
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Gegenseitige Evaluierung der Mitgliedstaaten
Gegenseitige Evaluierung der Mitgliedstaaten
Die Europäische Dienstleistungsrichtlinie sieht in Art. 39 eine nach Ablauf der Umsetzungsfrist (28.12.2009) beginnende gegenseitige Evaluierung der Mitgliedstaaten vor. Gegenstand dieser Evaluierung sind die zentralen Ergebnisse der Normenprüfung, wie sie an die Europäische Kommission berichtet wurden.
Von Januar bis März 2010 fanden Kleingruppensitzungen statt, in welchen die Ergebnisse der Normenprüfung in Gruppen von je fünf EU-Mitgliedstaaten bzw. EWR-Vertragsstaaten strukturiert und diskutiert wurden. Deutschland hat in seiner Kleingruppe mit Polen, Dänemark, Norwegen und Island zusammengearbeitet. Von März bis Oktober 2010 fanden u.a. auf Grundlage der Ergebnisse der Kleingruppensitzungen Plenumssitzungen in Brüssel statt, an welchen alle EU-Mitgliedstaaten, die übrigen EWR-Staaten und die Europäische Kommission teilnahmen. Parallel dazu konsultierte die Kommission Interessengruppen (Art. 39 Abs. 2 Satz 2 Dienstleistungsrichtlinie).
Ende Januar 2011 hat die Europäische Kommission eine Mitteilung zum Binnenmarkt für Dienstleistungen vorgelegt, welche die gegenseitige Evaluierung der Mitgliedstaaten nach der Dienstleistungsrichtlinie zusammenfasst (Art. 39 Abs. 4 Dienstleistungsrichtlinie) und Vorschläge für weitere Maßnahmen zum Ausbau des Binnenmarkts für Dienstleistungen enthält. Die Mitteilung der Europäischen Kommission samt begleitendem Arbeitspapier der Kommissionsdienststellen finden Sie am rechten Rand verlinkt.