Umsetzung der Europäischen Dienstleistungsrichtlinie
Die Federführung für die Umsetzung der Dienstleistungsrichtlinie in Deutschland liegt auf Bundesebene grundsätzlich beim Bundeswirtschaftsministerium. Aufgrund der föderalen Ordnung der Bundesrepublik kommt jedoch auch den Bundesländern in vielen Bereichen eine wichtige Rolle zu. Einige der vielen wichtigen Umsetzungsbereiche sind die Einführung des Systems "Einheitlicher Ansprechpartner", die Durchführung einer umfassenden Normenprüfung und ggf. Anpassung des dienstleistungsrelevanten Rechts, die Ermöglichung einer elektronischen Verfahrensabwicklung, die verstärkte europäische Verwaltungszusammenarbeit (insbesondere im Rahmen des Binnenmarktinformationssystems IMI) sowie Maßnahmen zur Qualitätssicherung und -transparenz im Dienstleistungssektor.
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Einheitlicher Ansprechpartner
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Veranstaltung "Auf dem Weg zu den Einheitlichen Ansprechpartnern"
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Normenprüfung
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Rechtsanpassungen
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Elektronische Verfahrensabwicklung
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Qualitätssicherung im Dienstleistungsbereich
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Verstärkte europäische Verwaltungszusammenarbeit (IMI)
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Gegenseitige Evaluierung der Mitgliedstaaten
Veranstaltung "Auf dem Weg zu den Einheitlichen Ansprechpartnern"
Am 22. September 2009 fand im Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) in Berlin eine praxisorientierte Veranstaltung für den Aufbau der Einheitlichen Ansprechpartner nach der europäischen Dienstleistungsrichtlinie statt. Rund 200 Vertreterinnen und Vertreter von mit dem Aufbau der Einheitlichen Ansprechpartner Befassten aus dem gesamten Bundesgebiet fanden die Möglichkeit, vertiefte Informationen über den Aufbau dieses neuen Verwaltungsdienstes zu erhalten sowie über ihre eigenen Erfahrungen mit anderen Trägern Einheitlicher Ansprechpartner im Rahmen dieser geeigneten Plattform zu diskutieren.
Präsentationen der Veranstaltung "Auf dem Weg zu den Einheitlichen Ansprechpartnern" finden Sie in der rechten Spalte unter "Downloads".