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Umsetzung der Europäischen Dienstleistungsrichtlinie

Die Federführung für die Umsetzung der Dienstleistungsrichtlinie in Deutschland liegt auf Bundesebene grundsätzlich beim Bundeswirtschaftsministerium. Aufgrund der föderalen Ordnung der Bundesrepublik kommt jedoch auch den Bundesländern in vielen Bereichen eine wichtige Rolle zu. Einige der vielen wichtigen Umsetzungsbereiche sind die Einführung des Systems "Einheitlicher Ansprechpartner", die Durchführung einer umfassenden Normenprüfung und ggf. Anpassung des dienstleistungsrelevanten Rechts, die Ermöglichung einer elektronischen Verfahrensabwicklung, die verstärkte europäische Verwaltungszusammenarbeit (insbesondere im Rahmen des Binnenmarktinformationssystems IMI) sowie Maßnahmen zur Qualitätssicherung und -transparenz im Dienstleistungssektor.


Qualitätssicherung im Dienstleistungsbereich

Hände deuten auf Unterlagen
© Colourbox.com

Ziel der Dienstleistungsrichtlinie ist es, die Aufnahme und Ausübung von Dienstleistungstätigkeiten zu erleichtern. Diese Erleichterungen sollen durch Maßnahmen begleitet werden, welche die Dienstleistungsqualität fördern und die Markttransparenz für die Dienstleistungsempfänger erhöhen.

Gemäß Art. 26 der Dienstleistungsrichtlinie müssen die Mitgliedstaaten deshalb u.a. sicherstellen, dass den Dienstleistungserbringern und -empfängern Informationen über die Bedeutung bestimmter Gütesiegel und die Voraussetzungen zur Verleihung der Gütesiegel und sonstige Qualitätskennzeichnungen für Dienstleistungen leicht zugänglich sind.

Gemeinsam mit der Kommission sollen zudem begleitende Maßnahmen geprüft und ggf. ergriffen werden, um die Dienstleistungserbringer dazu anzuhalten, freiwillig die Qualität ihrer Dienstleistungen zu sichern. Hierzu sieht die Dienstleistungsrichtlinie insbesondere die Zertifizierung oder die Bewertung durch unabhängige oder akkreditierte Einrichtungen, die Erarbeitung von eigenen Qualitätscharten, die Beteiligung an auf Gemeinschaftsebene erarbeiteten Qualitätscharten oder an Gütesiegeln der Berufsverbände vor. Außerdem spricht sich die Dienstleistungsrichtlinie dafür aus, dass die Mitgliedstaaten in Zusammenarbeit mit der Kommission die Entwicklung von freiwilligen europäischen Normen und Standards fördern, um die Vereinbarkeit der von Dienstleistungserbringern aus verschiedenen Mitgliedstaaten erbrachten Dienstleistungen, die Information der Dienstleistungsempfänger und die Qualität der Dienstleistungen zu verbessern.

Im Deutschen Institut für Normung (DIN) ist der Normenausschuss Dienstleistungen (NADL) im Rahmen der nationalen, europäischen und internationalen Normung zuständig für Themen im Bereich unternehmensbezogener und endkundenbezogener Dienstleistungen sowie für Grundlagenarbeit in der Dienstleistungsnormung und -standardisierung. Die Arbeitsgremien des NADL spiegeln die internationalen und europäischen Normprojekte auf nationaler Ebene und organisieren die Mitarbeit bei den Internationalen (ISO) und Europäischen (CEN) Normungsorganisationen. Einen Überblick über die Projekte auf europäischer Ebene, die derzeit in den Arbeitsausschüssen bzw. einem Gemeinschaftsarbeitsausschuss des NADL begleitet werden, finden sie in der rechten Spalte verlinkt.

Im DIN beschäftigen sich neben dem NADL noch weitere ca. 20 der insgesamt 71 Normenausschüsse mit Dienstleistungen bzw. dienstleistungsrelevanten Themen. Dienstleistungsthemen spielen darüber hinaus in der Forschung zur Normung eine zunehmend wichtigere Rolle. Um all diese Aktivitäten zu bündeln, hat das DIN die Koordinierungsstelle Dienstleistungen (KDL) eingerichtet, die als zentrale Stelle alle laufenden und zukünftigen Normungs-, Standardisierungs- und forschungsbezogenen Aktivitäten des DIN im Dienstleistungsbereich bündelt. Die KDL gibt regelmäßig einen Infobrief heraus, der über neue Normungsprojekte, Forschungsprojekte oder dienstleistungsbezogene Veranstaltungen informiert. Einen Link zu den Infobriefen der KDL finden Sie nebenstehend.