Umsetzung der Europäischen Dienstleistungsrichtlinie
Die Federführung für die Umsetzung der Dienstleistungsrichtlinie in Deutschland liegt auf Bundesebene grundsätzlich beim Bundeswirtschaftsministerium. Aufgrund der föderalen Ordnung der Bundesrepublik kommt jedoch auch den Bundesländern in vielen Bereichen eine wichtige Rolle zu. Einige der vielen wichtigen Umsetzungsbereiche sind die Einführung des Systems "Einheitlicher Ansprechpartner", die Durchführung einer umfassenden Normenprüfung und ggf. Anpassung des dienstleistungsrelevanten Rechts, die Ermöglichung einer elektronischen Verfahrensabwicklung, die verstärkte europäische Verwaltungszusammenarbeit (insbesondere im Rahmen des Binnenmarktinformationssystems IMI) sowie Maßnahmen zur Qualitätssicherung und -transparenz im Dienstleistungssektor.
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Einheitlicher Ansprechpartner
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Veranstaltung "Auf dem Weg zu den Einheitlichen Ansprechpartnern"
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Normenprüfung
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Rechtsanpassungen
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Elektronische Verfahrensabwicklung
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Qualitätssicherung im Dienstleistungsbereich
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Verstärkte europäische Verwaltungszusammenarbeit (IMI)
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Gegenseitige Evaluierung der Mitgliedstaaten
Verstärkte europäische Verwaltungszusammenarbeit (IMI)
Die Dienstleistungsrichtlinie (2006/123/EG) sieht eine verstärkte europäische Verwaltungszusammenarbeit vor. Nach Artikel 28 ff. der Richtlinie sollen die Behörden der 27 EU-Mitgliedstaaten sowie der drei am Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) beteiligten EFTA-Staaten IT-gestützt dienstleistungsrelevante Informationen untereinander austauschen können. Die Verwaltungszusammenarbeit soll beispielsweise erfolgen, um Angaben ausländischer Dienstleister zu überprüfen oder um inländische Dienstleister im Ausland zu überwachen.
Ein wesentlicher Baustein dazu ist das Binnenmarktinformationssystem (Internal Market Information System IMI). Mithilfe dieses Systems können die jeweils zuständigen Stellen in einem anderen EU-Mitgliedstaat oder EWR-Vertragsstaat ermittelt und Auskunftsersuchen sowie Informationen elektronisch versandt werden. Damit soll IMI zur Überwindung der umfangreichen praktischen Hindernisse beitragen, die sich aus den unterschiedlichen Verwaltungs- und Arbeitsabläufen, den verschiedenen Sprachen und dem Fehlen fester Ansprechpartner in den anderen Mitgliedstaaten ergeben.
Nachdem IMI bereits die Anwendung der Richtlinie über die Anerkennung von Berufsqualifikationen (2005/36/EG) unterstützt, dient das System nunmehr auch der Unterstützung der europäischen Verwaltungszusammenarbeit im Zusammenhang mit Dienstleistungen. Da IMI so konzipiert ist, dass es für eine Vielzahl von Binnenmarktvorschriften eingesetzt werden kann, ist auch eine Nutzung im Rahmen weiterer Rechtsakte denkbar.
Mit der Dienstleistungsrichtlinie werden die Mitgliedstaaten konkret dazu verpflichtet, angeforderte Informationen so schnell wie möglich auf elektronischem Wege zur Verfügung zu stellen. Anhand eines Online-Katalogs von Fragen und Begründungen, die in alle Amtssprachen der Mitgliedstaaten übersetzt sind, können typische anlassbezogene Fragen für Zweifelsfälle gestellt und entsprechende Antwortoptionen ausgewählt werden (Basismodul).
Darüber hinaus sieht die Dienstleistungsrichtlinie vor, dass dienstleistungsrelevante inländische Register für Behörden anderer Mitgliedstaaten geöffnet und Verbindungsstellen für Beschwerdefälle eingerichtet werden. Neben dem Basismodul gibt es noch sog. Zusatzmodalitäten (Vorwarnmechanismus und Einzelfallausnahme). Im Rahmen des Vorwarnmechanismus sollen sich die Mitgliedstaaten gegenseitig unterrichten, sofern sie Kenntnis von bestimmten Handlungen oder Umständen im Zusammenhang mit einer Dienstleistungstätigkeit erhalten, die einen schweren Schaden für die Gesundheit oder Sicherheit von Personen oder für die Umwelt verursachen könnten. Im Rahmen der Amtshilfe bei Ausnahmen im Einzelfall können die Mitgliedstaaten unter engen Voraussetzungen Maßnahmen, die sich auf die Sicherheit der Dienstleistungen beziehen, gegenüber einem in einem anderen Mitgliedstaat niedergelassenen Dienstleister ergreifen. Schließlich sieht die Richtlinie Maßnahmen für den Austausch und die Fortbildung von Beamten vor.
Da IMI zum Austausch von Informationen über Unternehmen und Privatpersonen verwendet wird, werden an die Benutzer des Systems, also die im System registrierten Behörden, wichtige Anforderungen in Bezug auf die Datensicherheit und den Datenschutz gestellt. Der Europäische Datenschutzbeauftragte und die Europäische Kommission haben hierzu gemeinsam Datenschutzleitlinien entwickelt.
Grundsätzlich ist es jedem Mitgliedstaat überlassen, auf welche Weise er seine administrativen Strukturen bei IMI abbildet. Der Aufbau von IMI stellt in Deutschland - insbesondere aufgrund des föderalen Aufbaus - eine große Herausforderung dar, da eine Vielzahl unterschiedlicher Behörden auf kommunaler, Länder- und Bundesebene zuständig ist. Das System bietet technisch eine große Flexibilität und gestattet unterschiedliche organisatorische Lösungen. Die Länder konnten daher entscheiden, ob sie für den Informationsaustausch eine eher zentrale Struktur auf Landesebene oder eine eher dezentrale Struktur unter Einbeziehung aller zuständigen Behörden auf allen Ebenen wählen.
Zur Umsetzung der Dienstleistungsrichtlinie werden zudem in Deutschland die gesetzlichen Grundlagen für die europäische Verwaltungszusammenarbeit durch eine Novellierung der Verwaltungsverfahrensgesetze des Bundes und der Länder geschaffen. Auf der Grundlage eines gemeinsamen Bund-/Ländermusterentwurfs wurde zunächst das Verwaltungsverfahrensgesetz des Bundes geändert (Art. 4a des Gesetzes zur Umsetzung der Dienstleistungsrichtlinie im Gewerberecht und in weiteren Rechtsvorschriften vom 17.7.2009, BGBl. 2009 I S. 2091 am 28.12.2009 in Kraft getreten). Entsprechend erfolgt eine Anpassung der Verwaltungsverfahrensgesetze der Länder.
Neben dem bereits funktionsfähigen Basismodul steht die Zusatzmodalität Vorwarnmechanismus den IMI-Nutzern seit 26. Februar 2010 ebenfalls vollumfänglich zur Verfügung. Hierzu gibt es in Deutschland im IMI-System auf Länderebene sog. zentrale Posteingangsstellen für Vorwarnungen. Darüber hinaus haben die Länder im Zusatzmodul Vorwarnungsmechanismus weitere zuständige Koordinatoren und zuständige Behörden im System eingebunden.