Umsetzung der Europäischen Dienstleistungsrichtlinie
Die Federführung für die Umsetzung der Dienstleistungsrichtlinie in Deutschland liegt auf Bundesebene grundsätzlich beim Bundeswirtschaftsministerium. Aufgrund der föderalen Ordnung der Bundesrepublik kommt jedoch auch den Bundesländern in vielen Bereichen eine wichtige Rolle zu. Einige der vielen wichtigen Umsetzungsbereiche sind die Einführung des Systems "Einheitlicher Ansprechpartner", die Durchführung einer umfassenden Normenprüfung und ggf. Anpassung des dienstleistungsrelevanten Rechts, die Ermöglichung einer elektronischen Verfahrensabwicklung, die verstärkte europäische Verwaltungszusammenarbeit (insbesondere im Rahmen des Binnenmarktinformationssystems IMI) sowie Maßnahmen zur Qualitätssicherung und -transparenz im Dienstleistungssektor.
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Einheitlicher Ansprechpartner
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Veranstaltung "Auf dem Weg zu den Einheitlichen Ansprechpartnern"
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Normenprüfung
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Rechtsanpassungen
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Elektronische Verfahrensabwicklung
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Qualitätssicherung im Dienstleistungsbereich
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Verstärkte europäische Verwaltungszusammenarbeit (IMI)
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Gegenseitige Evaluierung der Mitgliedstaaten
Normenprüfung
Nach der Dienstleistungsrichtlinie sind die Mitgliedstaaten dazu verpflichtet, ihr gesamtes dienstleistungsbezogenes Recht einer Prüfung auf seine Vereinbarkeit mit den Vorgaben der Richtlinie zu unterziehen. Die einzelnen Anforderungen sind nicht nur generell daraufhin zu prüfen, ob sie "einfach genug" sind (Art. 5 Abs. 1), sondern auch, ob sie in Widerspruch zu speziellen Vorgaben der Richtlinie stehen. Ergibt diese Prüfung, dass nationale Rechtsnormen nicht der Richtlinie entsprechen, müssen sie angepasst werden. Über bestimmte Anforderungen, insbesondere Genehmigungs- und Preisregelungen, wurde am 28.12.2009 nach den Vorgaben der Richtlinie ein Bericht an die Europäische Kommission übermittelt (sog. Berichtspflichten). Dieser Bericht musste auch alle Anforderungen enthalten, die für im Ausland niedergelassene und nur zur vorübergehenden Dienstleistungstätigkeit nach Deutschland kommende Dienstleistungserbringer gelten sollen. Die Berichte aller Mitgliedstaaten werden im Jahr 2010 im Rahmen einer gegenseitigen Evaluierung durch die Mitgliedstaaten der EU bewertet. Im Anschluss wird die Europäische Kommission bis Ende 2010 einen zusammenfassenden Bericht vorlegen. Neben den beschriebenen Berichtspflichten müssen bestimmte neue Anforderungen der EU-Kommission auch weiterhin fortlaufend gemeldet werden (Dauerberichtspflichten).
Dem Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) obliegt auch künftig neben der Prüfung des eigenen Normenbestandes die Koordination des Normenprüfungsverfahrens sowie die Vertretung der deutschen Interessen gegenüber der Kommission. Für die Prüfung in ihrem Zuständigkeitsbereich sind Bund und Länder, Kammern und Kommunen jeweils selbst verantwortlich. Dabei erfolgt die Einbindung von Kommunen und regionalen Kammern in die Prüfung durch die Länder. Um eine auf allen Prüfebenen (Bund, Länder, Kommunen, Kammern) kohärente Prüfung zu erleichtern, wurde im letzten Jahr in der Bund-Länderarbeitsgruppe Normenprüfung ein gemeinsames und unmittelbar an den Vorgaben der Richtlinie ausgerichtetes Normenprüfraster entwickelt, das die Wirtschaftsministerkonferenz im November 2007 gebilligt hat.
Anhand des Prüfrasters, welches durch das Land Bayern IT-technisch umgesetzt wurde, kann die Normenprüfung mittels strukturierter Fragen und zahlreicher Hilfsmittel (Links, erläuternde Dokumente etc.) über das Internet durchgeführt werden. Im Ergebnis erhält der Prüfer eine Information darüber, ob die jeweilige Rechtsnorm angepasst werden muss. Auch zur vereinfachten Erfüllung der von der Richtlinie vorgesehenen Dauerberichtspflichten kann das Prüfraster künftig von den normsetzenden Stellen genutzt werden.
Zur Unterstützung und Information wurden von Bund und Ländern weitere inhaltlich abgestimmte Dokumente zur Normenprüfung erstellt, welche auch auf dieser Seite abrufbar sind: Ein Informationsvortrag sowie eine ausführliche Frage-Antwort-Liste mit häufig gestellten Fragen zur Normenprüfung (FAQs).