Länderinformationen
Über die Einheitlichen Ansprechpartner können Dienstleister alle dienstleistungsrelevanten Verfahren und Formalitäten abwickeln. Selbstverständlich können Sie sich auch wie bisher unmittelbar an die zuständigen Behörden wenden.
Zudem erhalten Dienstleistungserbringer und -empfänger alle für die Aufnahme und Ausübung von Dienstleistungstätigkeiten notwendigen Informationen über ihren Einheitlichen Ansprechpartner.
Ihren zuständigen Einheitlichen Ansprechpartner sowie weitere Anlaufstellen Ihres Bundeslandes finden Sie hier.
